Behandlungspflege

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Berlin Reinickendorf

Behandlungspflege:

Leistungen ihrer gesetzlichen und privaten Krankenkasse bei entsprechender Verordnung Ihres Hausarztes

In ihrer Häuslichkeit benötigen viele Patienten hin und wieder eine medizinische Versorgung. So wie ein Arzt seine Patienten in der Praxis behandelt und Ihnen Medikamente oder Therapien verschreibt, kann er ihnen bei Bedarf auch die medizinische Behandlungspflege* verordnen.

 

Die medizinische Behandlungspflege umfasst also alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von unseren Pflegefachkräften durchgeführt werden.

 

Die Verordnung einer Behandlungspflege ist zeitlich begrenzt. Während die Erstverordnung für einen Zeitraum von 14 Tagen gilt, hängt die Dauer der Folgeverordnung maßgeblich von Ihrem Gesundheitszustand ab. Die Einschätzung mit entsprechender Begründung erfolgt durch Ihren Arzt oder Ihre Ärztin.

Hier einige Beispiele:

  • Herrichten und Verabreichen von Medikamenten
  • Blutzuckermessung
  • Insulingabe
  • Blutdruckmessung
  • Injektionen
  • Wundversorgung
  • An - und Ablegen von Kompressionsverbänden
  • An – und Ausziehen von Kompressionstrümpfen
  • Infusionsgaben (parenterale Ernährung)
  • Verbandswechsel
  • Antithrombosespritzen
  • Dekubitus-Behandlung
  • Inhalationen
  • Reinigung/ Versorgung von Kathetern
  • Reinigung/ Versorgung künstlicher Ausgänge
  • Stomaversorgung (bei Neuanlagen u./o. bei Komplikationen)
  • Versorgung suprapubischer Katheter
  • Portversorgung

Darum geht’s bei der Behandlungspflege:

*Gemäß dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) ist die Behandlungspflege definiert als ein Teil der häuslichen Krankenpflege, deren Kostenträger die Krankenkasse ist. Zwar benötigen Sie keinen anerkannten Pflegegrad, um die dazugehörigen Leistungen in Anspruch zu nehmen. Dennoch müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

 

Die wichtigste Voraussetzung für die Behandlungspflege ist eine auf die aktuelle Pflegesituation von einem Arzt oder einer Ärztin ausgestellte Verordnung. Nur wenn diese vorliegt, wird eine Genehmigung durch die Krankenkasse erteilt. Dazu wird die ärztliche Verordnung von Ihrer Krankenkasse auf die tatsächliche Notwendigkeit hin geprüft.

Eine Notwendigkeit dieser Pflegeform liegt vor, wenn weder Sie als Betroffener noch die Angehörigen in Ihrem eigenen Haushalt die notwendige Behandlung selbst übernehmen können. Außerdem muss der Grund für die häusliche Krankenpflege eindeutig nachvollziehbar sein und sich beispielsweise auf Ihre motorischen Fähigkeiten beziehen. Komplikationen nach einer Operation oder Geburt sind ebenfalls mögliche Gründe für eine Inanspruchnahme der Leistungen.